§ 1 Name
Der Verein führt den Namen „AWW Hospiz Berlin e.V.“.
§ 2 Sitz/Vereinseintragung
Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
§ 3 Zweck
§ 4 Vereinstätigkeiten
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
Die soziale und karitative Tätigkeit des Vereins erstreckt sich auf den hilfsbedürftigen Menschen, ohne Unterschied von Konfession, Rasse, Nationalität und Weltanschauung. Sie beruht auf dem Grundsatz der christlichen Nächstenliebe. Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, wird der Verein Mitglied im DPWV.
§ 5 Mitglieder
Der Verein besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern.
Ordentliche Mitglieder können werden:
Fördernde Mitglieder können:
Fördernde Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Die Aufnahme aller Mitglieder erfolgt durch den Vorstand. Er kann Zulassung versagen. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist nicht anfechtbar.
Rechtsanspruch auf ordentliche oder fördernde Mitgliedschaft besteht nicht.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
§ 8 Mitgliederversammlung
§ 9 Beschlussfassung
§ 10 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse
§ 11 Vorstand
§ 12 Beiträge
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Mitgliederversammlung beschließt überdie Höhe der Beiträge für die ordentliche und fördernde Mitgliedschaft. Gezahlte Beiträge können nicht zurückverlangt werden.
§ 13 Gewinne und Vermögen
Auch dürfen keine Personen durch Verwaltungsaufgaben, die nicht den Vereinszwecken dienen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 14 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 15 Auflösung des Vereins
Beschlossen am 29. August 2006 in Berlin
Beschlossen am 23. Januar 2008 in Berlin (Änderung)